Wochenbettbetreuung

Als Wochenbett werden die ersten 8 Wochen nach der Geburt bezeichnet.

In dieser Zeit bewältigt die Mutter u. a. ihre körperlichen Umstellungs- und Heilungsprozesse, die Eltern-Kind-Beziehung festigt sich.

Die Eltern lernen das Neugeborene, seine Bedürfnisse und Persönlichkeit kennen.

In diesen Wochen nach der Geburt haben Sie gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe, die Kosten hierfür werden von der Krankenkasse übernommen.

Innerhalb der ersten zehn Tage komme ich als Hebamme im Regelfall täglich zu Ihnen nach Hause, in den Wochen danach je nach Bedarf.
Ich beobachte den normalen Wochenbettverlauf, unterstütze Sie beim Stillen und stehe Ihnen gerne bei sämtlichen Fragen oder Unsicherheiten beratend zur Seite.

Bei Ihrem Kind schaue ich auf die gesamte Entwicklung, wie z. B. das Trinkverhalten oder die Nabelabheilung.

Gerne veranschauliche ich Ihnen auch das Tragen des Babys im Tragetuch oder einer geeigneten Tragehilfe.

 

Die Begleitung der Stillbeziehung ist ein wesentlicher Bestandteil der Wochenbettbetreuung. Selbstverständlich zeige ich Ihnen auch die Alternativen auf, falls Sie sich gegen das Stillen Ihres Kindes entschieden haben sollten.  

Bis zum Ende der Stillzeit ist die Hebamme Ansprechpartnerin bei Stillfragen und darf acht weitere Hausbesuche oder telefonische Beratungen durchführen.

 

Auch nicht stillende Mütter können sich bis zum Ende des 9. Lebensmonats bei Fragen zur Ernährung des Säuglings beraten lassen.

Wenn es soweit ist unterstütze ich Sie auch gerne rund um das Thema Beikosteinführung und zeige Ihnen diesbezüglich verschiedene Möglichkeiten auf.

 

Bitte melden Sie sich  frühzeitig für die Wochenbettbetreuung an!

 

 

 

 

 

Wo man Liebe aussät, da wächst Freude empor

William Shakespeare